Mittwoch, 17. Februar 2010

Implantologie für Bochum und Herne: Mit welchen Kosten müssen Beamte bei einer Implantation rechnen?

Beamte haben bei einer Zahnimplantationsbehandlung ein Recht auf Beihilfe. Die Beihilfevorschriften für Bund und Länder sind unterschiedlich. Bedienstete des Bundes haben im Vergleich sehr gute gesundheitliche Rahmenbedingungen.

Beihilfevorschriften für Bundesbeamte
Bundesbeamtete erhalten
a. eine 70 % Erstattung des zahnärztlichen Honorars &
b. eine 60 % Zuzahlung zu den Material- und Laborkosten als Beihilfe,
bei folgenden Indikationen:
1) Einzelzahnlücken mit intakten Nachbarzähnen ohne Überkronungsbedarf. Voraussetzung ist, dass nur ein Zahn fehlt. Dieser wird dann, durch ein Implantat mit Zahnkrone ersetzt. Die Nachbarzähne müssen frei von Karies, jedoch nicht frei von Füllungen sein.
2) Im Fall von Freiendlücken, wenn mindestens die Zähne 7 und 8 fehlen. Das heißt also, es muß mindestens der Weißheitszahn und der letzte Backenzahn fehlen.
3) Um jede Totalprothesen im Ober- und Unterkiefer zu fixieren, sind 2 Implantate pro Kiefer beihilfefähig. Bis zu 4 Implantate werden mit medizinischer Begründung gewährt.

Beihilfevorschriften des Landes Nordrheinwestfalen
Die Verwaltungsvorschriften zur Beihilfeverordnung NRW (BVO) (RdErl. d. Finanzministeriums v. 1.12.2005 - B 3100-0.13.15-IV A 4 -) sind mit Runderlass des Finanzministeriums vom 06.07.2005 geändert worden.

Bei folgenden Ausnahmeindikationen wird das Land in der Regel 70% des zahnärztlichen Honorars erstatten, und die Material- und Laborkosten mit 60 % vergüten:
1) Unfälle,
2) bei dauerhafter Mundtrockenheit, insbesondere im Rahmen einer Strahlentherapie bei Tumorbehandlung,
3) bei genetisch bedingter Nichtanlage von Zähnen, wenn weniger als 8 Zähne pro Kiefer vorhanden sind,
4) bei nicht willentlich beeinflussbaren muskulären Fehlfunktionen in Mund- und Gesichtsbereich, wie z. B. Spastiken,
5) im Falle von starken Kieferkammabbau im zahnlosen Unterkiefer (Landesbeamte
für Bundesbeamte bestehen andere Regelungen.)
In den anderen Fällen zahlt die Beihilfe einen Zuschuss auf die ersten 3 Zähne von 450 Euro.Jeder weitere Zahn wird mit 250 Euro vergütet. Achtung, es werden die zu ersetzenden Zähne bezuschusst, nicht die Anzahl der Implantate. Wodurch oft ein höherer Zuschuss ausgelöst wird. Pro Patient beträgt der maximale Zuschuss 3.200,00 Euro für die 10 beihilfefähigen Zähne. Schon vorhandene Implantate zählen mit.

Bei Reparaturen sind je ersetzten Zahn max. 250 € als beihilfefähig anzuerkennen.
In jedem Fall ist ein vollständiger Befund- und Behandlungsplan beizufügen.

Die regelmäßige Putz-Technik entscheidet!

So einfach ist das mit der Wahl der Zahnbürste:
Die wirklich gute Zahnbürste ist einfach nur die, die Kinder benutzen!



Die richtige Technik beim Zähneputzen entscheidet darüber, wie sauber unsere Zähne sind. Studien beweisen, dass die Putztechnik entscheidend ist; das Zahnbürsten-Modell ist dabei meistens zweitrangig. Elektrische Zahnbürsten schneiden bei einigen Tests etwas besser ab, weil sie Zahnbeläge besser entfernen und somit Zahnfleisch-Entzündungen vorbeugen können. Dennoch hat sich herausgestellt, dass solche Modelle nicht immer unbedingt für jeden die bessere Wahl sind. Das richtige Putzen mit der elektrischen Zahnbürste will auch erst einmal gelernt sein. Das Putzschema, dass man einmal im Kindesalter gelernt hat, darf hier nicht einfach übertragen werden! Meistens bewegen die Leute, die elektrische Zahnbürste permanent hin und her. Richtig aber wäre, die Bürste einfach ruhig zu halten und ihr Zeit zum Rotieren und zum Reinigen zu geben.

Kindern macht das Putzen mit der elektrischen Zahnbürste mehr Spaß.

Bei der üblichen Handzahnbürste kommt es dagegen auf die Größe des Bürstenkopfes und auf die Art der Borsten an. Um alle Zähne gut reinigen zu können, bedarf es eher eines kleinen Bürstenkopfes! Damit das Zahnfleisch während des Putzvorganges nicht verletzt wird, empfehlen wir weiche bis mittelharte Kunststoffborsten. Naturborsten sind manchmal zu spitz und scharfkantig und sind deshalb nicht zu empfehlen.

Weitere Informationen für den empfohlenen Umgang des Mundraums bei Kindern.
Sollten Sie weitere Fragen, zur für Sie optimalen Zahnbürste, oder der richtigen Putztechnik haben, dann kontaktieren uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne weiter!


Dr. med. dent. Günter Leugner, leitender Zahnarzt


Ihre Kinderzahnärzte für Bochum und Umgebung
Dr. Günter Leugner und Andreas Leugner
Zahnarztzentrum Bochum
Herner Straße 367, 44807 Bochum, Telefon: 0234.533044

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