Patienten, die Garantieversprechen von einigen Implantologen und Zahnkliniken in der Region glauben, haben Pech gehabt.
In einem Artikel in der Financial Times Deutschland von 28.04.10 heißt es: "Wirbt eine Zahnklinik in einer Werbebroschüre mit der regelmäßigen Erinnerung an halbjährige Kontrollen, um eine siebenjährige Gewährleistung auf Zahnersatz zu erhalten, folgt daraus für den Patienten kein Anspruch auf Garantie. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Az.: 5 U 141/09)."
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