Mittwoch, 28. Juli 2010

Implantologie: Implantate bei wenig Knochen vermeiden

Prävention von Knochenverlust


Der physiologische Abbau des Kieferknochens nach Zahnextraktion und der damit einhergehende Verlust von Zahnfleischgewebe wirken sich negativ auf die Ästhetik nachfolgender prothetischer Maßnahmen aus.
Da der sichtbare Anteil des Zahnfaches aus Bündelknochen besteht, der von der Existenz der Zahnwurzel abhängig ist, wird der Verlust dieses Gewebes unausweichlich nach Zahnextraktion stattfinden.

Um den Folgen dieser Resorption entgegenzuwirken, muss die Knochenwunde direkt nach der Zahnentfernung mit Knochenersatzmaterial aufgefüllt werden. Nur so kann der Kollaps des knöchernen Zahnfaches verhindert werden. Zahndoc-leugner spricht von einem "präventiven Knochenaufbau". Im angelsächsische Sprachraum wird diese Methode "Socket Preservation" genannt.



Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch (Tel.: 0234- 533044) oder auf folgenden Seiten:

http://zahndoc-leugner.de/

http://implantate-blogspot.de/

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Dienstag, 27. Juli 2010

Krankenkasse muss professionelle Zahnreinigung an Implantaten bezahlen

Krankenkasse muss professionelle Zahnreinigung an Implantaten bezahlen

Laut eines aktuellen Urteils des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz (Urteil vom 27.5.2010 L 5 KR 39/09) muss eine gesetzliche Krankenkasse  in Ausnahmefällen für die professionelle Reinigung von Zahnimplantaten zahlen.
Einer Patientin wurde nach einem Verkehrsunfall von ihrer gesetzlichen Krankenkasse im Jahr 2003 die Versorgung mit je vier Implantaten im Ober- und Unterkiefer und Zahnersatz bezahlt.
Im Frühjahr 2004 beantragte die Patientin  die Kostenübernahme einer professionellen Reinigung der Implantate. Dies wurde abgelehnt. In der Begründung hieß es, dass ein implantatgetragener Zahnersatz so gestaltet sein müsse, dass er vom Patienten ausreichend gereinigt und gepflegt werden könne. Eine Leistungspflicht der Krankenkasse bestünde nicht, da die Unmöglichkeit einer Reinigung durch den Patienten in der Ausgestaltung des Zahnersatzes oder an der mangelnden Pflegebereitschaft der Patientin liegen könne. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren wendet sich die Patientin 2006 an das Sozialgericht. Daraufhin wurde die gesetzliche Krankenkasse mit verurteilt die Kosten einer professionellen Implantatreinigung zu übernehmen.

Zahnarztzentrum Bochum:
Ihre zahnärztliche Praxisgemeinschaft für Bochum und Umgebung, 
Dr. med. dent. Günter Leugner und Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum
Telefon: 0234.533044

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