1. im zahnlosen Kiefer, wird neuerdings im Ober- und Unterkiefer auf zwei Implantate, sowie zum implantatgetragenen Zahnersatz Beihilfe gewährt. Die frühere Regelung sah nur Beihilfe in Unterkiefer bei Knochenschwund vor.
2. bei einem fehlendem Zahn der so genannten Einzelzahnlücke ist das Implantat und die Krone behilftfähig, soweit nicht beide Nachbarzähne mit Zahnkronen versorgt sind.
Also schließt eine Krone neben der Zahnlücke die Beihilfe zum Implantat nicht aus.
Eine amtsärztliche Begutachtung ist bei Vorliegen dieser beiden Indikationen nicht vorgesehen.
Durch die Erweiterung der Beihilfe kann der Beamte mit einer dieser Indikationen Geld sparen, da der Dienstherr mehr als früher zahlt.
http://zahndoc-leugner.de/ empfiehlt bei der Planung von Implantaten und Zahnersatz die Beihilfefähigkeit und deren Höhe zu prüfen.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch im Zahnarztzentrum in Bochum (Tel: 0234 533044) oder auf folgenden Seiten:
UNSERE WEBSEITEN SIND:
http://zahnarzt-herne.info/
Zurück zur Startseite: http://implantologie-bochum.blogspot.com/